Pastorin will nach der Probezeit in Brelingen bleiben

Pastorin Debora Knoblauch will ihre Arbeit in der Kirchen- gemeinde Brelingen auch nach der Probezeit fortsetzen. Foto: Friedrich Bernstorf
Pastorin Debora Knoblauch will ihre Arbeit in der Kirchen- gemeinde Brelingen auch nach der Probezeit fortsetzen. Foto: Friedrich Bernstorf

Die Pastorin in der evangelischen Kirchengemeinde Brelingen, Debora Knoblauch, will ihre Arbeit in dieser Kirchengemeinde fortsetzen. Daher hat sie sich auf die ausgeschriebene Pastorenstelle für Brelingen, Negenborn und Oegenbostel beworben.

Am Sonntag, 13. April, hält sie im Gottesdienst ab 10 Uhr in der Brelinger Kirche ihre Aufstellungspredigt. Debora Knoblauch ist seit gut drei Jahren in der Kirchengemeinde tätig. Brelingen ist ihre erste Pfarrstelle nach der Ausbildung. Daher wurde sie Anfang 2011 in der Brelinger Kirche zur Pastorin ordiniert. In den ersten drei Berufsjahren hat sie die Pfarrstelle als Probedienstpastorin versehen. Damit ist ihr jetzt die Bewerbungsfähigkeit zugesprochen worden. Debora Knoblauch hätte sich auch auf eine andere Pfarrstelle in der Hannoverschen Landeskirche bewerben können, sie hat sich aber für die weitere Tätigkeit in Brelingen entschieden. „Ich habe mich auf die Stelle beworben und bin von der Landeskirche für den Dienst in Brelingen ernannt worden“, beschreibt die Pastorin das Verfahren. Dazu gehört auch, dass eine Aufstellungspredigt gehalten werden muss. Nach dieser Predigt hat jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen einen begründeten Widerspruch gegen die Ernennung zu erheben. Wenn kein Widerspruch eingeht, ist die Ernennung durch die Landeskirche damit bestätigt. Erst dann erfolgt als feierlicher Akt der Einführungsgottesdienst. Die Ordination von Knoblauch zur Pastorin war die erste Ordination in der Brelinger Kirche überhaupt. Bisher haben in Brelingen stets Pastoren die Pfarrstelle übernommen, die zuvor in einer anderen Gemeinde tätig waren. Der Termin für den Einführungsgottesdienst muss nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch festgelegt werden.

aus:

Nordhannoversche Zeitung
vom 10.04.2014
Red.: Friedrich Bernstorf

http://www.haz.de

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