Die Walter-Bode-Stiftung: Unterstützung für junge und ältere Menschen

Walter Bode, über viele Jahre Archivar der Stadt Langenhagen, war bis zu seinem Tode im Jahr 2000 vier evangelischen Kirchengemeinden besonders verbunden: Eine von ihm initiierte und nach ihm benannte Stiftung des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Burgwedel-Langenhagen unterstützt Gemeindemitglieder der Elisabeth-, der Elia-, der St.-Paulus- und der Matthias-Claudius-Kirchengemeinde in Langenhagen.

Die Walter-Bode-Stiftung wendet sich an junge Menschen, die im Studium oder in der Ausbildung stehen und Unterstützung benötigen, sowie an ältere Menschen, die in Not geraten sind. Zweck der Walter-Bode-Stiftung ist es, gezielt finanzielle Unterstützung zu leisten; diese Hilfe ist im Umfang begrenzt und zeitlich befristet. Die Stiftung wird durch ein Kuratorium verwaltet, dessen Mitglieder durch den Kirchenkreisvorstand eingesetzt werden.

Unterstützung für junge Menschen

Um die gesteckten Ziele im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums zu erreichen, brauchen junge Menschen Zeit und Geld, um sich unbelastet dem Lernen widmen zu können – hier kann die Walter-Bode-Stiftung unterstützen. Gemeindemitglieder der genannten vier Kirchengemeinden können Fördermittel für ihr Studium oder ihre Ausbildung erhalten. Ein begründeter Antrag (Download Antragsformular unten), der über das jeweilige Pfarramt an das Kuratorium der Stiftung gestellt wird, ist dafür Voraussetzung. Antragsvordrucke sind auch in den Gemeindebüros erhältlich.

Studierende und Auszubildende (auch in der Weiterbildung) können bei nachgewiesener Bedürftigkeit für die Dauer von sechs Monaten eine Förderung von monatlich 150 € erhalten. Diese Förderung kann in begründeten Fällen um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Bedürftigkeit ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Studierende, die an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, können für die Dauer von höchstens zwölf Monaten ein monatliches Büchergeld in Höhe von 50 € erhalten.

Hilfe im Notfall für ältere Menschen

Ältere Gemeindemitglieder der vier Kirchengemeinden können von der Walter-Bode-Stiftung Unterstützung erhalten, um akute finanzielle Sorgen zu mildern. Auch für diese Form der Hilfe ist über das jeweilige Pfarramt ein begründeter Antrag an das Kuratorium der Stiftung zu stellen.

In Notfällen gewährt die Walter-Bode-Stiftung älteren Gemeindemitgliedern Einzelfallhilfe, die einmalig gezahlt wird, und die die Summe von 1.000 € nicht übersteigen soll. Eine Unterstützung ist möglich beispielsweise für die Anschaffung von Gehhilfen, den Kauf von altersgerechtem Mobiliar oder als Essenszuschuss.

Flyer der Walter-Bode-Stiftung

application/pdf Flyer_Walter_Bode_Stiftung_2026.pdf (3,8 MiB)

Die Anna-Schaumann-Stiftung: Förderung evangelischer Kindertagesstätten

Nach Neubildung des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Burgwedel-Langenhagen zum 1. Januar 2001 übernahm dieser vom ehemaligen Kirchenkreis Hannover-Nord unter anderem das Vermögen der Anna-Schaumann-Stiftung. In Erfüllung des Letzten Willens von Anna Schaumann errichtete der Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen zudem eine unselbständige Stiftung, die den Namen der Stifterin trägt.

Der ausschließliche und unmittelbare Zweck der selbstlos tätigen Anna-Schaumann-Stiftung ist es, vom Ertrag des Kapitals die evangelischen Kindertagesstätten in Langenhagen zu unterstützen. Die Stiftung dient laut Satzung dem „… Neubau bzw. der Modernisierung oder Renovierung von Kindergärten oder im weitesten Sinne für Kindergartenzwecke …“. Daran anschließend wurden und werden auf Antrag zum Beispiel Pilotprojekte, Seminare und Elternarbeit, Ausstattungsbedarf mit pädagogischem Hintergrund, die Gestaltung von Außenflächen, Fortbildungsmaßnahmen und anderes mehr gefördert. Sowohl eine Anteils- als auch eine Vollfinanzierung können beantragt werden.

Die Stiftung wird durch ein aus drei Personen bestehendes Kuratorium verwaltet. Ihm gehören die*der jeweilige Superintendent*in des Kirchenkreises Burgwedel-Langenhagen sowie zwei Kirchenkreisvorsteher*innen bzw. Mitglieder der Kirchenkreissynode aus Langenhagen an. Sie werden vom Kirchenkreisvorstand auf sechs Jahre als Mitglieder des Kuratoriums eingesetzt.

Förderanträge sind von den Leitungen der Kindertagesstätten jeweils bis zum 31. Oktober für das Folgejahr über die Superintendentur (sup.burgwedel-langenhagen@evlka.de) in Langenhagen zu stellen.