Konfirmation – Bekenntnis und Übergangsritus
Pastorin Debora Knoblauch, Ev.-luth. St.-Martini-Kirchengemeinde Brelingen

Der Begriff „Konfirmation“ geht auf das lateinische Verb confirmare (bekräftigen oder bestätigen) zurück. Bekräftigt wird in diesem Fall die Taufe, die in der Regel von den Eltern veranlasst worden ist.
Im Jahr 1537 führte Martin Brucer, ein Zeitgenosse Martin Luthers, die Konfirmation ein. Es war damals Brauch, Neugeborenen gleich nach der Geburt zu taufen und Martin Brucer fand, es solle ein Fest geben, in dem sich junge Menschen selber zu ihrem Glauben bekennen konnten. Damit verband er auch die Vorstellung, dass Jugendliche mit diesem Bekenntnis in die erwachsene christliche Gemeinde aufgenommen und somit auch zum Abendmahl zugelassen wurden. Es dauerte aber fast drei Jahrhunderte, bis die Konfirmation flächendeckend als kirchliches Fest angenommen wurde.
In dieser Zeit änderte sich einiges: Die Konfirmation wurde nun auch als ein Fest gesehen, mit dem die jungen Konfirmanden nicht nur in die Gemeinde, sondern auch in die Gesellschaft als Erwachsene aufgenommen wurden. Daraufhin durften Mädchen heiraten und Jungen war es erlaubt, ein Lokal zu besuchen. So entstand aus der Konfirmation auch ein Übergangsritus.
Früher waren die Konfirmationen oft mit einer Prüfung vor dem Kirchenvorstand oder der ganzen Gemeinde verbunden; an diese Stelle tritt heute in den meisten Kirchengemeinden der Vorstellungsgottesdienst, ein Gottesdienst, den die Konfirmandinnen und Konfirmanden selbst vorbereiten und halten.
Rechtlich gesehen ist man mit 14 Jahren religionsmündig, das heißt man darf über seine Religionszugehörigkeit völlig frei entscheiden. Aus diesem Grund findet die Konfirmation um das 14. Lebensjahr herum statt. Mit der Konfirmation erwirbt man auch das Recht, Patin oder Pate zu werden und kirchlich zu heiraten.