Kirchenkreis beantragt eine Verwaltungsreform

Ziel ist die Reduzierung und Vereinfachung geltender Regelungen

Der Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen wünscht sich eine deutliche Aufgabenreduzierung für die Beschäftigten im Kirchenkreisamt in Burgwedel. Foto: Bastian Hähling
Der Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen wünscht sich eine deutliche Aufgabenreduzierung für die Beschäftigten im Kirchenkreisamt in Burgwedel. Foto: Bastian Hähling

Wie überall in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers werden auch im Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen aktuell Konzepte für die kirchliche Arbeit im Planungszeitraum 2023 bis 2028 entwickelt. Vor diesem Hintergrund hat die Kirchenkreissynode jetzt einen Antrag zur Verwaltungsreform an die hannoversche Landessynode gestellt. Ziel des Antrages, der gleichlautend bereits in den Kirchenkreisen Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg und Verden beschlossen worden war, ist die Reduzierung und Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen im Kirchenkreisamt in Burgwedel.

„Der Trend, dass zukünftig gesamtkirchlich weniger Erträge zur Verfügung stehen, sollte mittelfristig auch durch einen reduzierten Aufwand im Verwaltungsbereich abgebildet werden“, heißt es im Antrag. Konkret wird die Landessynode darin aufgefordert, umgehend eine Verwaltungsreform zu initiieren, um die bestehenden Regelungen abzubauen oder drastisch zu reduzieren. Der Reformprozess solle transparent gestaltet werden und alle kirchlichen Professionen sowie ehrenamtlich Tätige auf allen Ebenen einbeziehen.

Die Kirchenkreissynode fordert mit ihrem Antrag insbesondere Reformen in drei Bereichen ein: die Einführung von landeskirchenweit standardisierten und leistungsstarken Software-Anwendungen, eine umfassende Überarbeitung der Regelungen zum kirchlichen Haushalts- und Rechnungswesen sowie die Vereinfachung des kirchlichen Antragswesens.

„Auch in Zukunft ist eine qualifizierte und angemessen ausgestattete Verwaltung erforderlich“, schließt der Antrag, der durch die Kirchenkreissynode in ihrer Sitzung in der Langenhagener Emmauskirche auf den Weg gebracht wurde. „Diese … darf jedoch kein Selbstzweck werden. Eine umfassende Verwaltungsreform soll dazu beitragen, die Kernaufgaben der Kirche zu unterstützen, um den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen … attraktive Räume für Ehrenamtliche, Mitarbeitende und Interessierte zu eröffnen.“

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