Kirchen dürfen zu Ostern zum stillen Gebet öffnen
Die Einhaltung von Sicherheitsregeln muss gewährleistet sein

Die Kirchen in Niedersachsen müssen während der Osterfeiertage nicht gänzlich geschlossen bleiben – das hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Dienstagabend mitgeteilt. Einzelnen Gläubigen könne das stille Gebet in einer Kirche ab Karfreitag ermöglicht werden, wenn die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten würden. Gottesdienste und öffentliche Andachten sind als Zusammenkünfte entsprechend der Verordnung des Landes Niedersachsen weiterhin verboten.
Wenn einzelne Menschen Zugang zu einer Kirche erhalten, gelte dies nicht als Versammlung im Sinne der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte, teilte das Ministerium am Dienstag mit. In diesem Punkt habe es bislang unterschiedliche Positionen gegeben. Es sei nun abgesprochen, dass es nicht zu Einsätzen der Ordnungsbehörden in den Kirchen kommen solle.
Die Entscheidung über eine Öffnung ihrer Kirche treffen Pfarramt und Kirchenvorstand gemeinsam. Um auch weiterhin der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzutreten und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die hannoversche Landeskirche, die Kirchen nur unter strikter Einhaltung von Sicherheitsauflagen für das Gebet einzelner Gläubiger zu öffnen. So darf der Zugang zur Kirche nur unter Aufsicht und Einhaltung der Abstandsregel erfolgen. Die Personen, die diese Aufsicht wahrnehmen, werden dazu vom Kirchenvorstand beauftragt und nehmen das Hausrecht wahr. Mit der Aufsicht sollen keine Personen beauftragt werden, die einer Risikogruppe angehören. Auch bei den vor der Kirchentür Wartenden und den Betenden in der Kirche ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden; bei Bedarf sind dafür entsprechende Hinweise oder Markierungen anzubringen.
„Ich freue mich darüber, dass die Menschen in unserem Kirchenkreis nun die Möglichkeit haben, zu Ostern in einzelnen Kirchen zu beten“, sagt Superintendent Holger Grünjes. Gleichzeitig bittet er um Verständnis, falls nicht alle Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sollten: „Pfarrämter und Kirchenvorstände tragen eine große Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und ihrer Gemeindemitglieder und auch für eine solidarische Haltung in der Corona-Krise“, betont er. In Wahrung dieser Verantwortung solle die Entscheidung zur Öffnung einer Kirche nur dann getroffen werden, wenn alle Auflagen eingehalten werden könnten, ohne Mitarbeitende zu gefährden oder zu überfordern. „Unsere Gemeinden haben in den vergangenen Tagen vielfältige, kreative und sehr berührende Angebote entwickelt, mit denen die Osterbotschaft auch bei geschlossenen Kirchen gefeiert werden kann“, betont der Superintendent weiter.