152 Sitze sind zu besetzen
Wahl zu den Kirchenvorständen am 11. März

18 Kirchengemeinden in den vier Regionen Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen und Wedemark gehören zum Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen; sie alle wählen am Sonntag, 11. März 2018 ihre Kirchenvorstände neu. Insgesamt sind für die kommende sechsjährige Wahlperiode in den Gremien 152 Sitze zu besetzen: 108 Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher werden von den Gemeindegliedern gewählt, weitere 44 Plätze werden durch Berufung besetzt.
Die Anzahl der Mitglieder in den Kirchenvorständen ist von der Größe der jeweiligen Gemeinde abhängig: Sie bewegt sich zwischen sieben und zwölf Sitzen. Wahlberechtigt sind laut Kirchengesetz alle Kirchenglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der jeweiligen Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.
Am Wahlsonntag richten die Kirchengemeinden Wahllokale ein, in denen, analog zu politischen Wahlen, Wahlvorstände für einen geordneten Ablauf sorgen. Die Wahllokale sind mindestens sechs Stunden lang geöffnet – in der Regel im Anschluss an den Gottesdienst. Informationen über ihr Wahllokal und dessen Öffnungszeiten erhalten Gemeindeglieder mit ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, einem sogenannten Selfmailer mit dem Motto „Kirche MITmir“, der in diesen Tagen von den Gemeindebüros verschickt wird. Ins Wahllokal sollte die Benachrichtigungskarte mitgebracht werden; problemlos möglich ist die Wahl aber auch mit dem Personalausweis.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen, die von der Größe des zu wählenden Kirchenvorstandes abhängig und im Kirchengesetz geregelt ist. In den Wahllokalen wird über die jeweilige Stimmenanzahl informiert. Je Kandidatin oder Kandidat darf nur jeweils eine Stimme vergeben werden. Möglich ist auch die Briefwahl: Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung angefordert werden; dies sollte bis spätestens 3. März erfolgen.
Über die zur Wahl stehenden Personen informieren die Kirchengemeinden ihre Mitglieder unter anderem in den Sonntagsgottesdiensten am 25. Februar und 4. März in den Abkündigungen, darüber hinaus in den Gemeindebriefen und in vielen Gemeinden auch bei Gemeindeversammlungen. Die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenvorstände werden dann in einem Gottesdienst im Juni in ihre Ämter eingeführt.