Evangelische Kirche hat ein eigenes Datenschutzgesetz
Beauftragte rät von unnötiger Aufregung rund um DSGVO ab

Das Thema Datenschutz hat viele haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen Jahren eher am Rande beschäftigt; größere Bedeutung hatten oftmals Fragen des Urheberrechts, des Impressums oder der Bildnachweise. Nun steht seit einigen Monaten die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, abgekürzt DSGVO, im Fokus und verunsichert viele, die Gemeindebriefe gestalten, Webseiten betreuen, Newsletter verschicken oder Adressverteiler verwalten.
„Die wichtigste Nachricht dazu: Die Datenschutzgrundverordnung hat für die Evangelische Kirche keine Gültigkeit“, erklärt Kay Oppermann, Leiter der Digitalen Agentur der Evangelischen Medienarbeit in der hannoverschen Landeskirche. Das Datenschutzgesetz der EKD stimme in den relevanten Punkten zwar mit staatlichen Regelungen überein, Zuwiderhandlungen würden im schlimmsten Fall jedoch durch den Datenschutzbeauftragten der EKD geahndet, nicht durch staatliche Behörden. „Alle Informationen über unglaublich hohe Strafzahlungen bis zu 20 Millionen Euro betreffen den kirchlichen Rahmen nicht“, stell Kay Oppermann klar. Und: „Die kirchliche Datenschutzbehörde hat natürlich kein Interesse daran, systematisch kirchliche Stellen abzumahnen.“
Auch Miriam Körner, Datenschutzbeauftragte für den Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen und weitere sieben Kirchenkreise im Sprengel Hannover, rät von unnötiger Aufregung ab: In ihrer Rundmitteilung von 22. Mai weist sie Gemeinden und diakonische Einrichtungen darauf hin, dass die DSGVO der EU für die evangelische Kirche keine Gültigkeit habe; verpflichtend sei ausschließlich das Datenschutzgesetz der EKD. Ergänzende Regelungen in der hannoverschen Landeskirche werden zurzeit überarbeitet; die bislang gültigen Vorschriften haben bis zur Veröffentlichung neuer Regelungen Gültigkeit.
Ein weiteres Gerücht sorgt aktuell für Verunsicherung unter Haupt- und Ehrenamtlichen, die im kirchlichen Kontext fotografieren: Das Erstellen von Fotos im öffentlichen Raum sei rechtlich kaum noch möglich, wird vielfach verbreitet; grundsätzlich müsse ein schriftliches Einverständnis eines jeden Fotografierten für jedes Bild eingeholt werden. Hierzu verweist Kay Oppermann auf eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums: „Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine – wie bislang schon – jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen stützen können“, heißt es darin. Die Annahme, dass die neue DSGVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, sei daher nicht zutreffend.
Unter http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/meta/sicherheit stellt die hannoversche Landeskirche eine umfangreiche Broschüre zum Datenschutz in wesentlichen Feldern kirchlicher Öffentlichkeitsarbeit zum Download bereit. Aufgrund fortlaufender Aktualisierung steht dieses Heft nicht in gedruckter Form zur Verfügung. Vielfältige Informationen, übersichtlich in verschiedene Kapitel gegliedert, stellt auch der EKD-Datenschutzbeauftragte auf seiner Website zur Verfügung. Abrufbar sind diese Informationen unter https://datenschutz.ekd.de/infothek/ .
Für konkrete Anfragen rund um das Thema Datenschutz steht auch die örtliche Datenschutzbeauftragte Miriam Körner zur Verfügung.