Der Kirchenkreisvorstand hat sich konstituiert

Das Leitungsgremium hat eine Vielzahl von Aufgaben

Gruppenfoto im Kirchenkreisamt (vorne von links): Jacqueline Gebauer, Maren Konradt, Ole Mewes, Dörte Behn-Hartwig, Günter Depke, Debora Becker, Jens Blume, Elke Tkatzyk und (hinten von links) Dr. Klaus Schneider, Rainer Müller-Jödicke, Tilman de Boer, Re

Anfang Februar wählte der Kirchenkreistag Burgwedel-Langenhagen die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes (KKV) in ihre Ämter; in dieser Woche nun hat sich dieses wichtige Leitungsgremium im Kirchenkreis für die Arbeit in der neuen Legislaturperiode konstituiert.

Insgesamt zehn ehrenamtliche und ordinierte Mitglieder gehören dem Kirchenkreisvorstand an: die Ehrenamtlichen Maren Konradt und Ole Mewes (Kirchenkreisjugendkonvent), Regina Knips (Wettmar), Günter Depke (Elze-Bennemühlen), Dr. Klaus Schneider (Elisabeth Langenhagen) und Dörte Behn-Hartwig (Brelingen) sowie die ordinierten Mitglieder Superintendent Holger Grünjes, Pastorin Debora Becker (Brelingen) und die Pastoren Jens Blume (Burgwedel) und Rainer Müller-Jödicke (Engelbostel). Kraft Amtes ist der Superintendent Vorsitzender des KKV; zu seinen Stellvertretern in dieser Funktion wählte das Gremium Rainer Müller-Jödicke und Dr. Klaus Schneider.

Ohne Stimmrecht zu allen Sitzungen eingeladen ist auch Tilman de Boer, Vorsitzender des Kirchenkreistages. Für die Sitzungsvorbereitung und -begleitung sind Kirchenkreisamtsleiterin Jacqueline Gebauer und Elke Tkatzyk, Mitarbeiterin des Kirchenkreisamtes, verantwortlich. 

Der Kirchenkreisvorstand übernimmt gemäß der landeskirchlichen Kirchenkreisordnung eine Reihe von Aufgaben: So führt er die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises, unterstützt und berät den Superintendenten, fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und führt die Aufsicht über sie und ihre Kirchenvorstände. Er entscheidet über Genehmigungen aufgrund kirchlichen Rechts und beschließt über die Besetzung von Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenkreis und seinen Einrichtungen, erstellt Dienstanweisungen und führt die Aufsicht über die im Kirchenkreis tätigen Mitarbeitenden.

Weiter gehört es zu den Aufgaben des KKV, die regionale Zusammenarbeit der Kirchengemeinden zu fördern, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach den vom Kirchenkreistag aufgestellten Grundsätzen zu verteilen und das Vermögen des Kirchenkreises zu verwalten. Der KKV wirkt mit bei der Bildung der Kirchenvorstände, des Kirchenkreistages und der Landessynode und er unterstützt den Superintendenten bei Visitationen. Schließlich gehört es auch zu seinen Aufgaben, bei der Besetzung der Superintendenturpfarrstelle und bei organisatorischen Veränderungen in Kirchengemeinden mitzuwirken.

 

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