Ab 14 dürfen junge Leute wählen

Synode senkt Mindestalter für Wahlrecht zur KV-Wahl

Mit 14: religionsmündig und zukünftig auch wahlberechtigt. Foto: Stefan Heinze
Mit 14: religionsmündig und zukünftig auch wahlberechtigt. Foto: Stefan Heinze

Zukünftig haben junge Menschen ab 14 Jahren eine neue Möglichkeit zur Mitwirkung an Entscheidungsprozessen in ihren Kirchengemeinden: Mit einer Verfassungsänderung hat die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in der vergangenen Woche das Alter für das aktive Wahlrecht für die Wahl der Kirchenvorstände von 16 auf 14 Jahre gesenkt.

In der Begründung heißt es: „Jugendliche sind nach Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig. Die Landeskirche hat den Anspruch, diesen Jugendlichen zu signalisieren, dass sie als Mitglieder in der Kirche willkommen sind und dass sie eingeladen sind, sich aktiv in die kirchliche Arbeit einzubringen. Nach der Konfirmation dürfen sie ein Patenamt übernehmen, daher sollte es auch möglich sein, dass sie sich bereits in diesem Alter an der Wahl zum Kirchenvorstand beteiligen.“ Jugendlichen solle die Teilnahme am demokratischen Prozess der Kirchenvorstandswahl früher ermöglicht werden, zumal mit 14 Jahren oft auch das ehrenamtliche Engagement einsetze. 

Der Präsident der Landessynode, Dr. Matthias Kannengießer, sagt: „Es ist ein schönes Signal, dass die Jugendsynode 2015 eine weitere Wirkung zeigt. Dort haben wir intensiv über das Ehrenamt diskutiert, das alle Altersgruppen gleichermaßen betrifft. Die Absenkung des Wahlalters ist ein Erfolg für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendsynode und die Jugenddelegierten in der Landessynode.“ 

Auch Landesbischof Ralf Meister freut sich über das Votum der Landessynode: „Es ist gut, die Verantwortungsbereitschaft 14- und 15-Jähriger ernst zu nehmen. Damit sind die Kirchenvorstände aufgerufen, sich noch intensiver als bisher mit den Bedürfnissen der Jugendlichen auseinanderzusetzen.“ 

Die nächste Wahl der Kirchenvorstände ist am 11. März 2018. Durch die Absenkung des aktiven Wahlrechtes von 16 auf 14 Jahre erhöht sich die Gesamtzahl der Wahlberechtigten in der hannoverschen Landeskirche um geschätzte 29.000 Mitglieder. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, selbst in den Kirchenvorstand gewählt zu werden, bleibt bei 18 Jahren.

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