In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am 9. Juni haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geeinigt und Folgendes beschlossen: Eine Lohnerhöhung von 2,3 Prozent, mindestens jedoch 75 Euro, kommt rückwirkend zum 1. März 2016 in den Kirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg zur Auszahlung. Darüber hinaus werden die Erzieherinnen und Erzieher in kirchlichen Kindertagesstätten zum 1. Januar 2017 den Mitarbeitenden in den Kommunen tariflich gleichgestellt. Ebenfalls zum 1. Januar 2017 werden sich die Mitarbeitenden an den Beiträgen zur Zusatzversorgung mit 0,4 Prozent ihres Entgelts beteiligen. Das entspricht der Regelung in der Diakonie.