Blau-gelbe Treffpunkte

Gemeindehäuser öffnen ihre Türen für Geflüchtete

Der Aufbau von „Blau-gelben Treffpunkten“ in Kirchengemeinden, den der Diakonie-Verband Hannover-Land angeregt hatte, ist vorangekommen: So bieten etwa die evangelischen und die katholische Gemeinde in der Region Burgwedel an vier Tagen in der Woche geöffnete Gemeindehäuser an. Hier können sich Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, treffen und austauschen; Unterstützer*innen geben darüber hinaus Hinweise zu Hilfsangeboten.

Die Termine der Blau-gelben Treffpunkte:

St.-Petri-Kirchengemeinde Großburgwedel, Küstergang 2: mittwochs 15.00 – 17.30 Uhr

St.-Marcus-Kirchengemeinde Wettmar, Hauptstraße 25: donnerstags 16.00 – 18.00 Uhr

St.-Paulus-Kirchengemeinde Großburgwedel, Mennegarten 2: freitags 16.00 Gottesdienst in ukrainischer Sprache, Treffpunkt im Anschluss

Blau-gelbes Wohnzimmer in St. Marien

Die Kirchengemeinde St. Marien in Isernhagen richtet einen Treffpunkt für Menschen ein, die aus der Ukraine fliehen mussten: Das „Blau-gelbe Wohnzimmer“ im Gemeindehaus am Martin-Luther-Weg öffnet ab der kommenden Woche an jedem Montag und Freitag, jeweils von 12 bis 16 Uhr, seine Türen für Geflüchtete. Begleitet wird der Treffpunkt durch vier ehrenamtlich tätige Frauen aus der St.-Marien-Kirchengemeinde; während der Öffnungszeiten ist immer mindestens eine Ansprechperson vor Ort. Bei Kaffee oder Tee können die Menschen, die nach ihrer Flucht aus der Ukraine in Isernhagen eine Unterkunft gefunden haben, hier zusammenkommen, sich austauschen und erste Verbindungen knüpfen.

Sonderzahlung zur Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 stellt die Landeskirche den Kirchenkreisen 1,485 Millionen (für 2021) und 1,470 Millionen Euro (für 2022) als Sondermittel zweckgebunden für die Arbeit mit geflüchteten Menschen zur Verfügung. Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine stimmte der Landessynodalausschuss dem Beschluss des Kollegs des Landeskirchenamts zu, den Kirchenkreisen eine zusätzliche Sonderzuwendung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2,5 Millionen Euro zweckgebunden für die Arbeit mit geflüchteten Menschen, insbesondere aus der Ukraine, zur Verfügung zu stellen. Die Abschläge im August 2022 werden entsprechend erhöht.

Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die Kirchenkreisvorstände. Die Höhe der Förderbeträge ist nicht reglementiert, so dass Gelder auch für kurzfristige Maßnahmen und kleinere Projekte, für die anderweitige Mittel nicht zur Verfügung stehen, eingesetzt werden können. Weitere Informationen zur Mittelverwendung und zum Verwendungsnachweis werden in Kürze per Rundverfügung bekannt gemacht.

Spendenmittel der Diakonie Katastrophenhilfe

Die Diakonie Katastrophenhilfe (DKH) stellt zweckgebundene Spendenmittel zur Unterstützung örtlicher Initiativen im Bereich der Landeskirche für aus der Ukraine geflüchtete Menschen bereit. Kirchliche Körperschaften und Mitgliedseinrichtungen des DWiN können ab sofort Anträge auf entsprechende Finanzhilfen direkt beim DWiN einreichen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft die DKH. Die Höhe der bereitstehenden Mittel ist begrenzt. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Förderbar sind akute Nothilfemaßnahmen für neu ankommende Menschen aus der Ukraine bis hin zu Maßnahmen der kontinuierlichen und längerfristigen Unterstützung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Die Fördersumme pro Antrag sollte mindestens 5.000 € betragen. Eine ausführliche Information einschließlich der Antragsvordrucke wird in Kürze im Rahmen eines Rundschreibens des DWiN an die Kirchenkreise bzw. an die Mitgliedseinrichtungen des DWiN und zusätzlich durch eine Rundverfügung bereitgestellt.

Sonderförderung der Aktion Mensch

Auch die Aktion Mensch hat im Rahmen der Hilfemaßnahmen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ein spezielles Förderprogramm geschaffen. Bis zum Jahresende können Förderanträge mit einer Antragssumme von bis zu 100.000 € an die Aktion Mensch gerichtet werden. Nähere Informationen sind in dem Papier „Sonderförderung Ukraine“ zu finden. 

Versicherungsschutz bei der Nutzung kirchlicher Gebäude für die Geflüchtetenhilfe

Für im Eigentum kirchlicher Körperschaften stehende Gebäude sowie das Inventar besteht Versicherungsschutz über die Gebäude- und Inventarsammelversicherung bei der VGH-Versicherung. Dieser gilt auch bei einer vorübergehenden Nutzung kirchlicher Gebäude im Zusammenhang mit der Geflüchtetenhilfe. Soll ein kirchliches Gebäude zu diesem Zweck genutzt werden, sollte diese Nutzung der VGH angezeigt werden. Dazu genügt es, der VGH das betreffende Objekt sowie die Anzahl der untergebrachten Personen mitzuteilen. Ein Begehungsbericht ist nicht erforderlich. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022. Für Rückfragen steht Matthias Lühmann, Sachgebietsleiter Versicherungen und Reisekosten im Landeskirchenamt, unter matthias.luehmann@evlka.de zur Verfügung.

Gemeinsames Spendenkonto für die lokale Ukrainehilfe

Um schnelle Hilfe vor Ort zu ermöglichen, hat der Diakonieverband Hannover-Land gemeinsam mit den fünf Kirchenkreisen der Region Hannover ein gemeinsames Spendenkonto für die Ukraine-Hilfe eingerichtet. Das folgende Spendenkonto kann für die Unterstützung der lokalen Hilfsangebote genutzt werden.

Kontoinhaber: Kirchenkreisamt Ronnenberg
IBAN: DE66 2519 3331 0400 0099 00
Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen
Verwendungszweck: Ukrainehilfe DVHL 0002

Ansprechpersonen in der Kirchenkreissozialarbeit

Jessica.Kind@evlka.de
Lisa-Marie.Ochsmann@evlka.de
Lisa.Hartkopf@evlka.de

Telefon: 05139 997612 (Burgwedel), 0511 7403613 (Langenhagen)

Ansprechpersonen für Wohnungsangebote

Burgwedel: Zentrales Bürgeramt, Tel. 05139 8973750, Mail ukrainehilfe@burgwedel.de
Isernhagen: Gemeindeverwaltung, Mail ukraine@isernhagen.de
Langenhagen: Frau Jakobovic, Tel. 0511 7307-9332, Mail sozialhilfe@langenhagen.de
Wedemark: Frau Keil, Tel. 05130 581258, Mail gemeinde@wedemark.de

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not (anonym und kostenfrei):

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116 016
Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“: 0800 22 55 530
Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 40 40 020

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