Planungsgrundlage für Weihnachtsgottesdienste

Neue Verordnung ermöglicht Gottesdienste im Freien

Voraussichtlich dürfen Weihnachtsgottesdienste in diesem Jahr im Freien gefeiert werden. Foto: Andrea Hesse
Voraussichtlich dürfen Weihnachtsgottesdienste in diesem Jahr im Freien gefeiert werden. Foto: Andrea Hesse

Die am Donnerstag veröffentlichte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gibt den Kirchengemeinden jetzt eine Planungsgrundlage für die Weihnachtsgottesdienste. Sie erlaubt es, Weihnachtsgottesdienste unter freiem Himmel zu feiern; Besucherinnen und Besucher dürfen daran auch im Stehen teilnehmen. Die Möglichkeit, im Einzelfall auf Sitzplätze für alle Gottesdienstbesucherinnen und -besucher zu verzichten, war bis zuletzt diskutiert worden.

„Wir freuen uns sehr, dass die Gemeinden jetzt eine rechtliche Grundlage für ihre Planung haben“, sagte die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Dr. Kerstin Gäfgen-Track, am Donnerstag nach einer Video-Konferenz mit Staatssekretär Heiger Scholz, Leiter des Krisenstabes der Landesregierung. Voraussetzung für Gottesdienste unter freiem Himmel ist nach §9 der Verordnung ein Hygienekonzept der jeweiligen Veranstalterin, in der Regel also einer Kirchengemeinde.

Auf Basis der jetzt vorgelegten Verordnung dürfen Kirchengemeinden Weihnachtsgottesdienste auch in Fußballstadien oder auf größeren Plätzen anbieten, auch wenn sie nicht für alle Teilnehmenden eine Sitzgelegenheit anbieten können.

„Klar ist aber auch, dass die Planungen für Veranstaltungen aller Art weiterhin vom Stand des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens abhängig sind“, sagte Gäfgen-Track. „Die Kirchengemeinden sind in den vergangenen Monaten höchst verantwortlich mit der Situation umgegangen. Sie haben streng darauf geachtet, umfassende Hygienekonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Dieses gilt auch für die Weihnachtsgottesdienste ohne Ausnahme.“

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