Lob für breite Beteiligung an der Gesetzgebung

Landessynode verabschiedet neue Kirchenkreisordnung

Mit viel Lob am Beteiligungsverfahren brachte die hannoversche Landessynode die neue Kirchenkreisordnung auf den Weg. Foto: Jens Schulze

Am 1. Januar 2023 tritt in der hannoverschen Landeskirche eine neue Kirchenkreisordnung (KKO) in Kraft. Die Landessynode verabschiedete das entsprechende Kirchengesetz während ihrer Sitzung in der vergangenen Woche.

Im Mai 2022 hatte das Landeskirchenamt (LKA) der Landessynode den Entwurf für eine Neufassung der KKO vorgelegt. Vorangegangen war ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren. In den folgenden Monaten berieten mehrere Ausschüsse der Synode das Papier, das Dr. Fritz Hasselhorn aus dem Sprengel Osnabrück als Vorsitzender des federführenden Planungsausschusses nun mit mehreren Änderungsanträgen zur Abstimmung in die Landessynode einbrachte.

Die Größe der Kirchenkreissynoden muss künftig zwischen mindestens 40 und höchstens 75 Mitgliedern liegen; mindestens zehn dieser Personen sollen durch Berufung gewonnen werden.  Eingang in die neue KKO fand auch die Förderung der Vielfalt in den Kirchenkreissynoden: Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sollen Menschen jeden Geschlechts und junge Menschen angemessen berücksichtigt werden. „Ich bin sehr froh, Teil einer Synode zu sein, die nicht auf das binäre Geschlechtersystem fokussiert und dem Thema Jugendbeteiligung große Aufmerksamkeit widmet“, erklärte dazu Torben Salm, Mitglied der Landessynode aus dem Sprengel Hildesheim-Göttingen.

Weiter ermöglicht die neue KKO mehr Flexibilität im Umgang mit Genehmigungsvorbehalten, die bislang für eine ganze Reihe von Vorgängen die Genehmigung durch das Landeskirchenamt verlangen. Zukünftig können probeweise Genehmigungsvorbehalte entfallen, wenn durch andere Verfahren dem Zweck dieser Vorbehalte Rechnung getragen wird. Die sogenannte Erprobungsregelung muss auf längstens fünf Jahre befristet und regelmäßig evaluiert werden.  Analog regelt das ebenfalls beschlossene KKO-Begleitgesetz Genehmigungsvorbehalte, die bislang gegenüber den Kirchenkreisvorständen bestehen. Die Landessynode beschloss darüber hinaus eine weitere Erleichterung für die Kirchenkreise und -ämter: Eine Genehmigung durch das LKA gilt zukünftig als erteilt, wenn innerhalb von drei Monaten kein Bescheid ergangen ist – diese Fristsetzung wird auch durch eine Zwischennachricht nicht mehr ausgehebelt.

Eine weitere Neuregelung dient der Stärkung der Kommunikation zwischen Landessynode und Kirchenkreisen: Die Kirchenkreisvorstände laden zu ihren Sitzungen künftig alle Mitglieder der Landessynode aus ihrem jeweiligen Kirchenkreis ein. Bei der Wahl der Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes besteht die Möglichkeit, Stimmen auf einen oder mehrere Vorschläge zu kumulieren. Durch die Kumulation können künftig auch kleine Gemeinden in den Kirchenkreissynoden den großen durch Kumulation ihrer Stimmen etwas entgegensetzen.

„Ich habe mich besonders darüber gefreut, dass wir im Beteiligungsverfahren einiges bewegen konnten und viele Rückmeldungen der Kirchenkreise aufgegriffen wurden“, lobte Steffen Creydt aus dem Sprengel Hildesheim-Göttingen in der Landessynode das insgesamt rund fünf Jahre dauernde Verfahren zur Neufassung der KKO. „Diese breite Aufstellung wird uns als Kirche guttun“, hob auch Dr. Hasselhorn hervor. Daniel Aldag aus dem Sprengel Ostfriesland-Ems sprach in der Landessyndoe von einer „Demokratisierung der Kirchengesetze“ und einem dank breiter Beteiligung gelungenen Gesetz.

Dr. Rainer Mainusch, juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes, hob die Entwicklung von Grundsätzen für Kommunikation und Beteiligung „auch über die üblichen Verdächtigen hinaus“ hervor und stellte die Frage, wo eigentlich die Kommunikation wichtiger Beschlüsse der Kirchenkreisvorstände ihren Platz finden solle.

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