Kirchensteuer bleibt unverändert
Banken informieren ihre Kunden lediglich über ein neues Verfahren

In diesen Tagen weisen Banken und Versicherungen ihre Kundinnen und Kunden mit verschiedenen Anschreiben darauf hin, dass sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten werden. Hintergrund für diese Mitteilung ist weder eine neue Steuer noch eine Steuererhöhung – es geht lediglich um die Vereinfachung des bestehenden Verfahrens. Alle Geldinstitute müssen ihre Kundinnen und Kunden über diese Veränderung informieren. Oft tragen die Schreiben allerdings nicht zum Verständnis des Sachverhalts bei sondern führen bei Kirchenmitgliedern zu einiger Irritation.
In den Anschreiben der Banken geht es um die staatliche Steuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird – beispielsweise also auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Diese Steuer ist nicht neu: Schon seit dem Jahr 2009 behalten die Banken die Kapitalertragsteuer automatisch ein – wenn der Freibetrag überschritten wird. Solange die Einkünfte aus eigenem Kapital unter 801 Euro (Alleinstehende) oder 1.602 Euro (Ehepartner) bleiben, werden darauf weder Kapitalertragsteuer noch Kirchensteuer fällig. Liegen die Einkünfte aus dem eigenen Kapital darüber, wird die staatliche Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent direkt von den Banken einbehalten und an die Finanzämter abgeführt.
Auf diese staatliche Steuer wird wiederum die Kirchensteuer in Höhe von neun Prozent erhoben, die bisher nur auf Antrag der Steuerpflichtigen direkt von den Banken abgeführt wurde. Wer keinen Antrag stellte, musste die Kapitalerträge zur Festsetzung der Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben. Ab dem kommenden Jahr ist ein solcher Antrag nicht mehr nötig: Die Banken bekommen in verschlüsselter Form eine Mitteilung über die Kirchenzugehörigkeit ihrer Kundinnen und Kunden und leiten die Kirchensteuer automatisch an die Finanzverwaltung weiter.
Aus der Mitteilung an die Banken ist nicht erkennbar, welcher Religionsgemeinschaft ihre Kundinnen und Kunden angehören; dies ist ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes. Wer trotzdem nicht möchte, dass seine Kirchenmitgliedschaft an die Bank gemeldet wird, kann dem automatisierten Verfahren widersprechen. Er oder sie muss dann die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung machen.
Weitere Informationen zur Kirchensteuer stellt die hannoversche Landeskirche unter der Adresse http://abgeltungssteuer.landeskirche-hannovers.de zur Verfügung.
Wer darüber hinaus konkrete Fragen hat, bekommt Antworten per Mail unter Kirchensteuer@evlka.de oder kann sich telefonisch unter 0511 - 12 41-0 ans Landeskirchenamt wenden.
Weitere Informationen:
http://www.kirche-burgwedel-langenhagen.de/artikel/items/keine-neue-kirchensteuer.html