„Die Doppik bringt mehr Transparenz“

Umstellung fordert vom Team des Kirchenkreisamtes viel Einsatz

Das Team im Kirchenkreisamt hat zurzeit alle Hände voll mit der Umstellung auf die Doppik zu tun. Foto: Bastian Hähling
Das Team im Kirchenkreisamt hat zurzeit alle Hände voll mit der Umstellung auf die Doppik zu tun. Foto: Bastian Hähling

Sie ist spätestens seit der frühen Neuzeit bekannt und in der Wirtschaft weit verbreitet, dennoch macht ihre Einführung dem Kirchenkreisamt Burgdorfer Land aktuell eine Menge Arbeit: Die Rede ist von der sogenannten Doppik, der „Doppelten Buchführung in Konten“ oder auch kaufmännischen Buchführung. Während dieses Buchungssystem in den zuvor kameralistisch arbeitenden öffentlichen Verwaltungen in Niedersachsen bereits in den Jahren bis 2012 eingeführt wurde, sind nun die kirchlichen Verwaltungen mit der Umstellung beschäftigt.

„Zum 1. Januar 2019 stellen wir auf die Doppik um“, erklärte Kirchenkreisamtsleiterin Jacqueline Gebauer jetzt in ihrem Zwischenbericht zur Einführung der Doppik vor dem Kirchenkreistag (KKT). Als Ziele der Umstellung nannte sie mehr Transparenz im Haushalt, die Darstellung des Ressourcenverbrauchs, einen Überblick über das Gesamtvermögen, eine stärker am „Output“ orientierte Steuerung sowie ein zukunftsfähiges und mit anderen Verwaltungen kompatibles System. Dies, so die Amtsleiterin, sei unter anderem im Hinblick auf anstehende gesetzliche Veränderungen bei der Umsatzsteuer erforderlich. „Wir erwarten darüber hinaus mehr Transparenz für Ehrenamtliche im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch und die Zuordnung von Kosten“, so Gebauer weiter.

Dass Doppik nicht gleich Doppik ist – auch das hörten die Mitglieder des Kirchenkreistages im Bericht der Amtsleiterin: „Bei uns wird differenziert in realisierbares und nicht realisierbares Vermögen – so werden etwa unsere Kirchen mit jeweils einem Euro bewertet.“ Zu lernen seien auch einige neue Vokabeln: Ab 2019 ist von Gemeindekennziffern und Sachkonten die Rede, von Kostenstellen und Kostenträgern, von Kreditoren, Debitoren und Abschreibung. Künftig werde es für jeden Rechtsträger im Kirchenkreis, also für jede Kirchengemeinde, jede kirchliche Einrichtung und den Kirchenkreis selbst, eine Bilanz bzw. Vermögensdarstellung geben; zu Abschreibungen und zur Substanzerhaltung gebe es allerdings noch Gesprächsbedarf, so Gebauer. Und: „Sie werden wissen, welches Anlagevermögen Sie haben“, versprach die Amtsleiterin den Mitgliedern des KKT.   

Einem Beschluss des KKT zu Stelleneinrichtungen folgend, sei im Kirchenkreisamt ein Projektteam zur Umstellung auf die Doppik gegründet worden, berichtete Jacqueline Gebauer weiter. Zu den Aufgaben dieses Teams gehörten die Vorbereitung des Umstellungsprozesses, der Aufbau neuer Strukturen im Amt, die Abarbeitung des von der Landeskirche vorgegebenen Zeitplans und schließlich die Überleitung von den Gegebenheiten der Kameralistik in die der Doppik. Die Landeskirche unterstütze die Erledigung dieser Aufgaben durch Schulungen, Beratung, konkrete Arbeitsvorlagen und eine intensive Begleitung in der Phase der Umstellung im Januar 2019. Unterstützung in Form von Fortbildungen, einer Schnittstellenplanung und Unterstützung in der Systemumstellung gebe es auch von der Firma infoma, die die Software für die kaufmännische Buchführung liefert.

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt halten mit, sind mit viel Engagement dabei und finden teilweise sogar Spaß an der Sache“, lobte Gebauer ihr Team. „Bisher konnten alle im Projektplan vorgesehen Schritte plangemäß abgearbeitet werden.“ Die sei allerdings nur unter hohem Zeitaufwand möglich; insbesondere die Bewertung des Anlagevermögens mache dem Team im Amt sehr viel Arbeit.

„Wir brauchen Ihre Unterstützung“, appellierte die Amtsleiterin an die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden im Kirchenkreistag. Mit Stand 31. Dezember 2018 benötigt das Amt alle Barkassen- und Bankbestände der Gemeinden und Kindertagesstätten, die jeweilige Aufstellung des Anlagevermögens, eine Mitteilung über die Anzahl der Glocken, Orgeln und sakralen Kunstgegenstände, eine Bewertung der Gebäude und Grundstücke sowie die Zahl der Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten. Mitschreiben mussten die KKT-Mitglieder diese unvermeidbaren Anforderungen allerdings nicht: Das Amt werde die Kirchenvorstände schriftlich informieren und Info-Veranstaltung anbieten, kündigte Gebauer an. Abschließend bat sie um Verständnis, falls das Amt im Einzelfall einmal langsamer reagiere als sonst – die Umstellung auf die Doppik fordere ihren Preis.

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